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Auftrag

 

Der Archäologische Dienst Graubünden wurde 1967 vom Kanton Graubünden als neues Amt ge-

schaffen. Heute obliegen dem seit 2003 als Res-
sort in das Amt für Kultur eingebundenen Archäolo-

gischen Dienst, gestützt auf das Gesetz über die Förderung des Natur- und Heimatschutzes, folgen-

de Kernaufgaben:

 

  • die Ausgrabung archäologischer Fundstellen, welche durch bauliche Massnahmen bedroht sind oder zerstört werden;
  • die bauarchäologische Untersuchung histo-
    risch wertvoller Gebäude, welche durch bauli-
    che Massnahmen bedroht sind oder zerstört werden;
  • Hilfestellung bei Restaurierungen;
  • die Erhaltung des archäologischen Fundgutes und bedeutender Fundstätten.

 

Zur Erhaltung gehören nicht nur die Archivierung der Funde und die Sicherung der Fundstätten. Der Ge-
setzesartikel legt nahe, dass für die Wertung der geschichtlichen Bedeutung eine wissenschaftliche Auswertung notwendig ist. Die Erkenntnisse macht der Archäologische Dienst in Vorträgen, Führungen und Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich und fördert damit das Bewusstsein und das Verständnis für das reiche boden- und bauarchäologische Erbe Graubündens.

 

Auf einen Nenner gebracht lauten die Aufgaben des Archäologischen Dienstes:

 

Untersuchen – Bewahren – Vermitteln

 

 
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